{"id":94,"date":"2016-06-11T23:42:04","date_gmt":"2016-06-11T21:42:04","guid":{"rendered":"http:\/\/lernpoint.eu\/html\/?page_id=94"},"modified":"2017-07-13T18:10:26","modified_gmt":"2017-07-13T16:10:26","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lernpoint-ev.de\/html\/lern-point-e-v\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLERNPOINT\u201c. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgericht Friedberg eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name \u201eLernpoint e.V.\u201c<\/p>\n<p>2. Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a72 Zwecke des Vereins<\/p>\n<p>1. Die Zwecke des Vereins sind:<br \/>\n\u2022 F\u00f6rderung der Erziehung und Bildung (siehe 2. a-e)<br \/>\n\u2022 F\u00f6rderung der gegenseitigen V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zwischen deutschen und ausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrgern (siehe 2.f)<\/p>\n<p>2. Die oben genannten Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen verwirklicht:<\/p>\n<p>a) Unterst\u00fctzung von Sch\u00fclern und Studenten im schulischen Bereich, insbesondere durch regelm\u00e4\u00dfige Nachhilfekurse sowie Vermittlung und Vergabe von Stipendien.<\/p>\n<p>b) Um Student(innen) und Sch\u00fcler(innen) ein weiterf\u00fchrendes Studium oder Promotion zu erm\u00f6glichen, vergibt der Verein unter bestimmten Voraussetzungen Stipendien.<\/p>\n<p>c) Durchf\u00fchrung von fachbezogenen Referaten, Tagungen, Seminaren oder Studienreisen. Inhalte solcher Veranstaltungen k\u00f6nnen das Bildungssystem der BRD, Fort- und Weiterbildungsm\u00f6glichkeiten, Eltern-Schule-Sch\u00fcler-Beziehungen, Lese- und Lernmotivation von Kindern und weitere Themen zu Bildung und Erziehung sein.<\/p>\n<p>d) Weiterhin k\u00f6nnen zum F\u00f6rderungszweck Einrichtungen sowie schulische Erziehungs- Lehr- und Bildungsst\u00e4tten f\u00fcr Kleinkinder, Vorsch\u00fcler, Sch\u00fcler und Studenten jeglicher Abstammung gegr\u00fcndet\/errichtet\/betrieben werden. Dazu geh\u00f6rt auch der eventuelle Bau, Erwerb und Betrieb von Kinderg\u00e4rten, Schulen und sonstigen (bildungsf\u00f6rdernden) Einrichtungen.<\/p>\n<p>e) Zur F\u00f6rderung geh\u00f6ren ebenfalls die personelle, technische sowie finanzielle Unterst\u00fctzung von gemeinn\u00fctzigen Tr\u00e4gern kultureller und schulischer Einrichtungen in eigener Tr\u00e4gerschaft nach den entsprechenden landesgesetzlichen Rahmenbedingungen.<\/p>\n<p>f) Der Verein setzt sich f\u00fcr die gegenseitige Toleranz und den interkulturellen Dialog ein, damit sich alle Gesellschaften besser verstehen, gegenseitige Vorurteile abbauen und ihr t\u00e4gliches Leben miteinander in Freundschaft und ohne Isolation gestalten k\u00f6nnen. Insbesondere leistet der Verein, dies durch Sprachkurse f\u00fcr ausl\u00e4ndische Mitb\u00fcrger (F\u00f6rderung der Integration), Teilnahme an und Durchf\u00fchrung von kulturellen themenbezogenen Veranstaltungen z.B. auch zu Feier- und Festtagen der BRD.<\/p>\n<p>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>3. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>4. Die Vereinsaktivit\u00e4ten sind nicht auf die Mitglieder des \u201eLernpoint\u201c beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>\u00a74 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, F\u00f6rdermitgliedern und Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p>2. Ordentliche Mitgliedschaft:<br \/>\nOrdentliches Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, der die ziele und Zwecke des Vereins anerkennt. Das ordentliche Mitglied nimmt mit Sitz und Stimme an der Mitgliederversammlung teil.<\/p>\n<p>3. F\u00f6rdermitgliedschaft<br \/>\nJede nat\u00fcrliche und juristische Person kann als f\u00f6rderndes Mitglied in den Verein aufgenommen werden, der mit den Zielen und Zwecken des Vereins sympathisiert. Das F\u00f6rdermitglied wird zur Mitgliederversammlung eingeladen und kann daran teilnehmen, er besitzt aber kein rechtswirksames Stimmrecht.<\/p>\n<p>4. Ehrenmitgliedschaft:<br \/>\nZu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit k\u00f6nnen einzelne Mitglieder auf Vorschlag des Vorstands durch Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Z\u00e4hlung von Beitr\u00e4gen befreit; in der Mitgliederversammlung nehmen sie mit Sitz und Stimme teil.<\/p>\n<p>5. Aufnahmeverfahren:<br \/>\nVoraussetzung f\u00fcr den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft sowie der F\u00f6rdermitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der beim Vorstand des Vereins einzureichen ist. Die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds oder F\u00f6rdermitglieds erfolgt durch Genehmigung des Vorstands. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserkl\u00e4rung, die Satzung des Vereins und derjenigen Verb\u00e4nde, denen der Verein selbst als Mitglied angeh\u00f6rt, anzuerkennen und zu achten.<\/p>\n<p>6. Ablehnung zur Mitgliedschaft:<br \/>\nDie Ablehnung eines Aufnahmeantrages zur Mitgliedschaft ist schriftlich mitzuteilen. Sie mu\u00df nicht begr\u00fcndet werden. Rechtsmittel gegen eine eventuelle Ablehnung sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>1. Von den Mitgliedern werden Monats- bzw. Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. \u00dcber die Mindesth\u00f6he des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsweise entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vereins.<\/p>\n<p>2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p>\u00a76 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschlu\u00df aus dem Verein.<\/p>\n<p>2. \u00dcber den Todesmonat hinaus gezahlte Beitr\u00e4ge und Spenden werden in der Regel nicht an die Erben zur\u00fcckerstattet. In einem solchen Fall kann im Vorstand eine anderslaufende Entscheidung mit einer eindeutigen Mehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p>3. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Die K\u00fcndigung der Mitgliedschaft kann postalisch oder pers\u00f6nlich zur Niederschrift im Verein erkl\u00e4rt werden. Sie ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes kann durch Beschlu\u00df des Vorstands beendet werden, wenn Zahlung des Beitrags mindestens drei Monate im R\u00fcckstand ist. Die Streichung von der Mitgliederliste ist dem Mitglied mitzuteilen.<\/p>\n<p>5. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, durch Beschlu\u00df des Vorstandes aus dem Verein, ausgeschlossen werden. Von der Beschlu\u00dffassung kann dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Zeit Gelegenheit gegeben werden, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich vor dem Vorstand zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>6. Der Beschlu\u00df \u00fcber den Ausschlu\u00df ist dem Mitglied schriftlich bekanntzugeben. Gegen den Ausschliesungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied kein Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu.<\/p>\n<p>7. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seine Einrichtungen. Sie haben alle materiellen und immaterielle Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde des Vereins zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>\u00a77 Organe des Vereins<\/p>\n<p>1. Organe des Vereins sind:<br \/>\n(1) der Vorstand (\u00a78)<br \/>\n(2) die Mitgliederversammlung (\u00a710)<br \/>\n(3) die Arbeitsaussch\u00fcsse (\u00a712)<\/p>\n<p>\u00a78 Vorstand<\/p>\n<p>1. Der vertretungsberechtigte Vorstand des Vereins im inne des \u00a726 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekret\u00e4r. Sie vertreten den Verein jeweils allein (Eintelvertetungsbefugnis)<\/p>\n<p>2. Der Vorstand wird um den Kassierer und um weitere Vorstandsmitglieder, deren Anzahl nach Erfordernis bestimmt wird, erweitert. Dieser erweiterte Vorstand ist nicht vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand wird sp\u00e4testens alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>4. F\u00fcr einzelne Gesch\u00e4fte kann ein Vorstandsmitglied, ein Mitglied des Vereins oder eine externe nat\u00fcrliche oder juristische Person zur Aus\u00fcbung der ihm \u00fcbertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vom Vorstand bevollm\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>5. Die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des amtierenden Vorstandes oder der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bisglieder zur Neuwahl im Amt.<\/p>\n<p>6. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft eines Vorstandsmitglieds im Verein endet auch dessen Amt.<\/p>\n<p>\u00a79 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/p>\n<p>1. Der Vorstand f\u00fchrt ehrenamtlich die Gesch\u00e4fte des Vereins und verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen. Des weiteren hat der Vorstand folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>\u2022 Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\n\u2022 Einberufung einer Mitgliederversammlung,<br \/>\n\u2022 Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<br \/>\n\u2022 Erstellung eines Berichts \u00fcber das vergangene Gesch\u00e4ftsjahr,<br \/>\n\u2022 Abschluss und K\u00fcndigung von Arbeits- und Honorarvertr\u00e4gen,<br \/>\n\u2022 Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n<p>2. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die \u00fcbrigen Vereinsmitglieder das Recht, eine Ersatzperson bis zu n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu bestellen. Dem Vorstand obliegt der Beschluss und die Kontrolle aller Angelegenheiten, die dem Zweck der Verwirklichung der Satzungsziele dienen.<\/p>\n<p>3. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>\u00a710 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal in zwei Jahren vom Vorstandvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder Sekret\u00e4r, durch ein formloses Schreiben oder per Email einberufen. Einberufungsfrist betr\u00e4gt mindestens 10 Tage. Die Tagesordnung setzt der Vorstand.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLERNPOINT\u201c. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgericht Friedberg eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name \u201eLernpoint e.V.\u201c 2. Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg. 3. 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